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   OLG Hamm, 05.07.1991 - 20 U 310/90   

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https://dejure.org/1991,6215
OLG Hamm, 05.07.1991 - 20 U 310/90 (https://dejure.org/1991,6215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.1991 - 20 U 310/90 (https://dejure.org/1991,6215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 1991 - 20 U 310/90 (https://dejure.org/1991,6215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 15 b
    Beginn der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung - Beginn der Berufsunfähigkeit - zur Bindungswirkung der Feststellung der Berufsunfähigkeit in der Sozialversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit; Sozialversicherung; Medizinische Feststellung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Krankentagegeldversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 352
  • VersR 1992, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96

    Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld bei gleichzeitigem Bezug einer

    Unabhängig davon, ob eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit überhaupt zulässig ist (verneinend: Senat VersR 92, 346; OLG Hamburg r + s 1994, 110), hat die Klägerin dies jedenfalls nicht näher begründet.

    Dieser Grundsatz der Spezialität, der dem MBKT 78 zugrundeliegt, gilt aber nur, soweit es sich um eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Definition des § 15 MBKT 78 handelt (so Senat VersR 92, 346 = r + s 91, 387).

  • OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03

    Krankentagegeldversicherung: Unklare Klausel über die rückwirkende Feststellung

    Im Ergebnis ist mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur wortgleichen Klausel des § 15 b MBKT 94 davon auszugehen, dass die Klausel eine rückwirkende Befundung nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Hamburg r+s 1994, 110 und OLG Hamm VersR 1993, 600 sowie VersR 1992, 346; ebenso Prölls / Martin / Voit, VVG, 26. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Der von dem Kläger ins Spiel gebrachte fest umrissener Prognosezeitraum von etwa drei Jahren, für den sich früher ein Teil der Obergerichte ausgesprochen hatte (OLG Köln VersR 1995, 284; OLG Hamm VersR 1992, 346; ebenso Tschersich a.a.O., Rdn. 42; Wriede a.a.O., Anm. G 57), ist mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" unvereinbar und daher auch kein tauglicher Entscheidungsmaßstab (BGH NJW 2010, 3660; Voit a.a.O., Rdn. 25; Wilmes a.a.O., Rdn. 27 f.).
  • LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05

    Krankentagegeldversicherung - Rückforderung bei Gewährung einer

    Nun ist es aber in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob die Verwendung des Wortes "nach" in § 15 b) MB/KT eine zeitliche Zäsur zu bewirken hat, wonach die Leistungsfreiheit erst dann und ab dem Zeitpunkt eintreten kann, an dem der Befund vorliegt (so etwa OLG Hamm VersR 1992, 346; a.A. jedoch mit weiteren Nachweisen für beide Ansichten Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 25).
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